Blasorchester TSV Heusenstamm
Vereins- und Ausbildungsbeiträge

Der nachfolgenden Tabelle können Sie unsere akuellen Ausbildungs- und Abteilungsbeiträge entnehmen.

Beiträge Monatlich Gültig ab 01.09.2010

Ausbildungsart
1. Kind
2. Kind
3. Kind
45 min. Einzelunterricht
48,00 €
40,00 €
33,00 €
45 min. 2er- Gruppenunterricht
36,00 €
30,50 €
24,50 €
30 min. Einzelunterricht
35,00 €
29,50 €
23,50 €
Musikalische Grundausbildung
23,00 €
21,00 €
18,00 €
Teilnahme an BK, JBO* bei externer Ausbildung
6,00 €
6,00 €
6,00 €

* BK=BläserKlasse, JBO=Jugendblasorchester

Zu den vorgenannten Monatsbeiträgen kommen monatlich hinzu (gültig ab 01.07.2006):

- 3,50 € Abteilungsbeitrag
- 1,60 € Vereinsbeitrag (falls keine weitere Mitgliedschaft in einer anderen TSV-Abteilung besteht.)
- bei Auszubildenden über 18 Jahren 3,10 € Vereinsbeitrag + 4,50 € Abteilungsbeitrag
- Ein 4. Familienmitglied im Verein ist vom Vereinsbeitrag befreit (1,60 € entfallen).
- evtl. Instrumenten-Leihgebühr oder Miet-/Mietkaufgebühr

Ab 01.08.2012 werden wir die Beiträge erhöhen, die neuen Beiträge werden hier zeitnah veörffentlicht.


Hier finden Sie unsere Ausbildungsbedingungen

1. Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung zum Musikunterricht erfolgt schriftlich, bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren durch den Erziehungsberechtigten.
Der Unterricht kann nur beginnen, wenn eine schriftliche Anmeldung vorliegt.

Mit Abgabe der Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner, die festgelegten Beiträge zu zahlen. Die aktuelle Beitragstabelle ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Die durch uns geförderte Instrumental-Ausbildung beträgt max. 6 Jahre. Wir behalten uns Anpassungen der Beiträge und/oder der geförderten Ausbildungszeit vor.
Im 1. Jahr ist nur Instrumental-Ausbildung im 45 min. Gruppenunterricht möglich.

Die/der Schüler/in ist zum regelmäßigen Besuch des Unterrichtes, der in der Regel einmal wöchentlich stattfindet, verpflichtet. Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung ist der/die Ausbilder/in rechtzeitig zu benachrichtigen. Eventuelle Verhinderung an der Teilnahme des Unterrichts entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung der Beiträge; der Unterricht wird nicht nachgeholt.

Fällt durch Verschulden des Lehrers (Krankheit o.ä.) der Unterricht aus, wird der Unterricht nachgeholt. Falls bei Unterrichtsausfall länger als zwei Wochen zwischen Ausbilder/in und Schüler/in keine andere Absprache hinsichtlich des Nachholens getroffen worden ist, wird durch die Abteilung für Vertretung gesorgt oder es besteht Anspruch auf Erstattung des Ausbildungsbeitrages bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts, Abteilungs- und Vereinsbeiträge werden nicht erstattet.

Die Zahlungsverpflichtung besteht auch während der Schulferien. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Hessen. Am Rosenmontag und Faschingsdienstag findet kein Musikunterricht statt. Nach Rücksprache mit der/dem Ausbilder/in können entfallene Unterrichtsstunden in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt werden.

Bei Nichtzahlung des Unterrichtsentgeltes wird die/der Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen.

Das Wechseln der Unterrichtsform ist nur nach Absprache mit der Abteilungsleitung möglich. Dafür ist eine schriftliche Ummeldung erforderlich.

Jegliche Vereinbarungen mit der/dem Ausbilder/in besitzen keine Rechtsgültigkeit, sie können nur mit der Abteilungsleitung getroffen werden.

2. Fälligkeit und Einziehung der Beiträge
Die Beiträge werden grundsätzlich vierteljährlich im Voraus per Lastschrift erhoben. Rückständige Entgelte werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Beitragsschuldner sind die Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter.

3. Haftung
Die Haftung des Blasorchesters der TSV 1873 e.V. Heusenstamm für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

4. Kündigung
Die Mindestausbildungszeit beträgt 6 Monate, danach ist sowohl eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrages halbjährlich zum 30.06. und 31.12. schriftlich spätestens 8 Wochen vor Halbjahresende möglich, als auch eine außerordentliche Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen aus triftigen Gründen.

Die Abteilung ist außerdem bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen zur Kündigung berechtigt.

Änderungen vorbehalten.


Formular zur Ummeldung der Instrumentenausbildung download hier

 

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