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Vereins- und Ausbildungsbeiträge
Der nachfolgenden Tabelle können Sie unsere akuellen Ausbildungs- und Abteilungsbeiträge entnehmen. Beiträge Monatlich Gültig ab 01.09.2010
* BK=BläserKlasse, JBO=Jugendblasorchester Zu den vorgenannten Monatsbeiträgen kommen monatlich hinzu (gültig ab 01.07.2006): - 3,50 € Abteilungsbeitrag- 1,60 € Vereinsbeitrag (falls keine weitere Mitgliedschaft in einer anderen TSV-Abteilung besteht.) - bei Auszubildenden über 18 Jahren 3,10 € Vereinsbeitrag + 4,50 € Abteilungsbeitrag - Ein 4. Familienmitglied im Verein ist vom Vereinsbeitrag befreit (1,60 € entfallen). - evtl. Instrumenten-Leihgebühr oder Miet-/MietkaufgebührAb 01.08.2012 werden wir die Beiträge erhöhen, die neuen Beiträge werden hier zeitnah veörffentlicht. Hier finden Sie unsere Ausbildungsbedingungen 1. Teilnahme- und Zahlungsbedingungen Mit Abgabe der Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner, die festgelegten Beiträge zu zahlen. Die aktuelle Beitragstabelle ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Die durch uns geförderte Instrumental-Ausbildung beträgt max. 6 Jahre. Wir behalten uns Anpassungen der Beiträge und/oder der geförderten Ausbildungszeit vor. Die/der Schüler/in ist zum regelmäßigen Besuch des Unterrichtes, der in der Regel einmal wöchentlich stattfindet, verpflichtet. Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung ist der/die Ausbilder/in rechtzeitig zu benachrichtigen. Eventuelle Verhinderung an der Teilnahme des Unterrichts entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung der Beiträge; der Unterricht wird nicht nachgeholt. Fällt durch Verschulden des Lehrers (Krankheit o.ä.) der Unterricht aus, wird der Unterricht nachgeholt. Falls bei Unterrichtsausfall länger als zwei Wochen zwischen Ausbilder/in und Schüler/in keine andere Absprache hinsichtlich des Nachholens getroffen worden ist, wird durch die Abteilung für Vertretung gesorgt oder es besteht Anspruch auf Erstattung des Ausbildungsbeitrages bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts, Abteilungs- und Vereinsbeiträge werden nicht erstattet. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch während der Schulferien. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Hessen. Am Rosenmontag und Faschingsdienstag findet kein Musikunterricht statt. Nach Rücksprache mit der/dem Ausbilder/in können entfallene Unterrichtsstunden in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt werden. Bei Nichtzahlung des Unterrichtsentgeltes wird die/der Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen. Das Wechseln der Unterrichtsform ist nur nach Absprache mit der Abteilungsleitung möglich. Dafür ist eine schriftliche Ummeldung erforderlich. Jegliche Vereinbarungen mit der/dem Ausbilder/in besitzen keine Rechtsgültigkeit, sie können nur mit der Abteilungsleitung getroffen werden. 2. Fälligkeit und Einziehung der Beiträge 3. Haftung 4. Kündigung Die Abteilung ist außerdem bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen zur Kündigung berechtigt. Änderungen vorbehalten. Formular zur Ummeldung der Instrumentenausbildung download hier
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Copyright Blasorchester TSV Heusenstamm / Fotos (1): Reflextion-Das Fotostudio - www.reflexion.info |